NANI RIZZI AUSTRIA

Vertrieb für Nani Rizzi Österreich

Scala Gastro & Handel GmbH.,

Langauweg 33a

A-4863 Seewalchen am Attersee

Mobil: +43 (0) 676 / 44 666 88

www.nanirizzi.at

mail@pascucci.at

Bankverbindung: Raiffeisenlandesbank Linz, BLZ 34000 (IBAN AT493400000002746329)

UID-Nr. ATU 65269657

Gerichtsstand Vöcklabruck - Oberösterreich 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres  Unternehmens erfolgen ausschließlich oufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des  Kunden erkennen  wir nicht an, es  sei denn,  wir hätten  ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen  gelten ols Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte  zwischen den Vertragsparteien.

 

II. Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das  Absenden  der vom Kunden bestellten  Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine  angemessene,   mindestens   jedoch 8·tägige Frist ob Zugang des Angebotes daran gebunden.

 

III. Preis

Alle von uns genannten  Preise sind, soferne nicht anderes  ausdrücklich vermerkt  ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund  kollektivvertraglicher   Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher  Abschlüsse oder sollten sich andere,  für die Kalkulation relevante  Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige  Kosten wie  jene für Materialien,  Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt,  die Preise entsprechend  zu erhöhen  oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften   gilt Pkt. 111.   nicht.

 

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mangels gegenteiliger  Vereinbarung sind unsere  Forderungen Zug um Zug gegen  Übergabe der Ware bar zu bezahlen.  Skontoabzüge  bedürfen einer gesonderten  Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch  mit Teilzahlungen, treten  auch allfällige Skontovereinbarungen   außer  Kraft. Zahlungen des  Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt,  nach unserer Wahl den  Ersatz des tatsächlich entstandenen  Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.   Unser Unternehmen  ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des   Kunden,  ob  dem   Tag  der   Übergabe   der   Ware  auch   Zinseszinsen    zu  verlangen.

 

V. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug   (Pkt.  VII.) oder anderen  wichtigen  Gründen, wie insbesonders   Konkurs des  Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie  bei Zahlungsverzug  des  Kunden sind wir zum  Rücktritt vom Vertrag berechtigt,  sofern  er von beiden Seiten  noch nicht zur Gänze  erfüllt ist.  Für den  Fall des Rücktrittes hoben wir bei Verschulden des  Kunden die Wahl, einen  pauschalierten  Schadenersatz   von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen   Schadens zu begehren.  Bei Zahlungsverzug  des  Kunden sind wir von allen  weiteren  Leistungs·und  Lieferungsverpflichtungen  entbunden und berechtigt, noch ausstehende  Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten  und Vorauszahlungen  bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung  einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der  Kunde ·ohne dazu berechtigt zu sein ·vom Vertrag zurück oder  begehrt er seine  Aufhebung, so haben  wir die Wahl, auf die  Erfüllung des  Vertrages  zu bestehen  oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen;   im letzteren Fall ist der  Kunde verpflichtet, nach unserer  Wahl einen  pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15%  des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

 

Bei Vertragsabschlüssen  im Fernabsatz   (§§  5a ff Konsumentenschutzgesetz)  kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen  zurücktreten,  wobei Samstage nicht als Werktage  zählen.  Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen  mit dem Tag des  Vertragsabschlusses.   Es genügt,  die  Rücktrittserklärung   innerhalb  dieser  Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß  dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen.  Bei Dienstleistungen,  mit deren  Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein  Rücktritt nicht möglich.

 

VI. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner   (Kunde)  verpflichtet  sich für den  Fall des  Verzuges,  die dem  Gläubiger entstehenden Mahn·und lnkossospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden   Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus  der Verordnung  des  BMwA über  die Höchstätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen  selbst  betreibt,  verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen  Betrag von EUR 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen  pro Halbjahr einen  Betrog von EUR 3,63 zu bezahlen.

 

VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine  Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich  aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlog, mindestens jedoch die am Auslieferungstag  geltenden  oder  üblichen Fracht·und Fuhrlöhne der gewählten  Transportart in Rechnung gestellt.  Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz   als vereinbart  gilt.

 

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart  übernommen  (Annahmeverzug),  sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt,  die Ware entweder bei uns einzulagern,  wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des  Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne  einzulagern.  Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag  zurückzutreten und  die  Ware  anderweitig   zu  verwerten.

 

IX. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

 

X. Geringfügige Leistungsänderungen

Handelt es sich  nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare  Änderungen unserer  Leistungs·bzw. Lieferverpflichtung vorweg  als genehmigt.  Dies gilt insbesondere  für durch die Sache  bedingte Abweichungen (zB bei Maßen,  Farben, Holz·und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).

 

XI. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.   Dies gilt nicht für Personenschäden  bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit  hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.  Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen   drei Jahre  ob Gefahrenübergang.  Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen  oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.  Vor Anschluss oder  Transport  von  EDV·technischen  Produkten  bzw. vor Installation von Computerprogrammen  ist der Kunde verpflichtet,  den  auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand  ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene  Daten sowie für alle damit zusammenhängenden  Schäden die Verantwortung zu tragen hat.

 

XII. Produkthaftung

Regressforderungen  im Sinne des § 12  Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte  weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert  und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. ln der Geltendmachung  des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann  ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt,  angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ·insbesondere durch Pfändungen ·verpflichtet sich der  Kunde, auf unser  Eigentum  hinzuweisen  und  uns unverzüglich  zu benachrichtigen.   Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen  Waren gehört, darf er bis zur vollständigen  Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt  das  volle  Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

 

XIV. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon  jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung  oder Verarbeitung  unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen  zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen  und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen.  Die Zession  ist in den Geschäftsbüchern,  insbesondere  in der offenen Posten- Liste einzutragen  und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern   und  hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne.  Allfällige Ansprüche gegen  einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen  gegen uns dürfen ohne  unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

 

XV. Zurückbeholtung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der  Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

 

XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN·Kaufrechtes wird ausdrücklich  ausgeschlossen.  Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung  aller aus  diesem  Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige  Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

 

XVII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

 

Der Kunde erteilt seine  Zustimmung, dass  auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten  in Erfüllung dieses Vertrgges von uns automationsunterstützt   gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet,  uns Änderungen seiner  Wohn·bzw. Geschäftsadresse  bekanntzugeben,  solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten  Erklärungen auch dann als zugegangen,  falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet  werden.  Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge,  Prospekte,  Abbildungen und dergleichen stets  unser geistiges  Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

Erklärung zur Informationspflicht

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Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:

NANI RIZZI AUSTRIA

Vertrieb für Nani Rizzi Österreich

Bergmann Siegfried e.U., Atterseestraße 1 

A-4864 Seewalchen am Attersee

Mobil: +43 (0) 676 / 44 666 88

Fax: +43 (0) 7662 / 57870

Email: mail@pascucci.at

 

Stand: Februar 2021

 

 

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